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ENERGIEBERATER
Energieausweise
Mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz !

Anders als z.B. beim Auto wissen viele Eigentümer und Mieter nicht wieviel Energie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verbraucht. Steigende Preise für Energie und ein wachsendes Umweltbewußtsein machen ein Nachdenken erforderlich. Ein Energieausweis ist nicht nur für alle Wohngebäude Pflicht sondern seit dem 01.Juli 2009 auch für Nichtwohngebäude, die als gewerbliche Objekte wie z.B. Büros, Produktionsstätten usw. genutzt werden.
Einem Interessenten ist der Ausweis auf Verlangen vorzulegen, wenn das Haus, die Wohnung oder eine Gewerbefläche neu vermietet oder verkauft wird. Bestehende Mietverhältnisse sind davon ausgenommen. Es sind Bußgelder bis zu 15.000 €  bei Verstössen vorgesehen. Der Ausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum.
Grundsätzlich gibt es bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden zwei Arten von Ausweisen:

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis orientiert sich am Heizenergieverbrauch in den zurückliegenden drei Jahren und gibt somit Anhaltspunkte über das Heizverhalten der Bewohner und die zu erwartenden Energiekosten. Weiterhin enthält er Modernisierungsempfehlungen für eine Verbesserung der Energieeffizienz.
Muster und weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Downloads"


Bedarfsausweis

Die bedarfsorientierte Variante berücksichtigt dabei alle energetisch relevaten Gebäudeteile, wie z.B. Dämmung der Fenster, der Wände, des Daches usw, sowie die Effizienz der haustechnischen Anlagen zur Heizung und Warmwasserbereitung. Die genauen Regelungen ab wann und bei welchen Gebäuden ein solcher Ausweis vorgelegt werden muß sind ebenfalls  im Bereich "Downloads" zu finden, sowie Muster und die gesetzlichen Grundlagen.

 
 Muster-Energieausweis

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