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ENERGIEBERATER
Aktuelle Neuigkeiten

Hier haben Sie die Möglichkeit sich über aktuelle Neuigkeiten speziell im Bereich der energetischen Gebäudesanierung zu Informieren.

WICHTIG: Neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
01.10.2009
Der Bundestag hat eine neue Energieeinsparverordnung mit zum Teil deutlich verschärften Grenzwerten beschlossen, diese tritt zum 01.Oktober 2009 in Kraft. Im Bereich "Downloads" finden Sie den ausführlichen Gesetzestext zu Ihrer Information.
BMWi-geförderte Vor-Ort-Energieberatung bis 2014 verlängert
28.09.2009
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben das bestehende Förderprogramm bis Ende 2014 verlängert, in dessen Rahmen Energieberatungen in Wohngebäuden vor Ort finanziell bezuschusst werden. Eine Vor-Ort Beratung wird mit 300,-€ für Ein- und Zweifamilienhäuser, sowie mit 360,- € für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten gewährt, wenn für die betreffenden Gebäude der Bauantrag bis zum 31.12.1994 gestellt wurde.
Energieausweispflicht auch für Nicht-Wohngebäude!
01.07.2009
Für gewerbliche Objekte wie Büros, Produktionsstätten usw. wird der Energieausweis zu diesem Stichtag zwingend vorgeschrieben.
Energieausweis wird für alle Wohngebäude obligatorisch!
01.01.2009
Seit dem 01.Januar 2009 muss bei Verkauf von Wohngebäuden oder Neuvermietung dem Interessenten auf Verlangen ein Energieausweis vorgelegt werden. Für Wohngebäude und Nichtwohngebäude ab 5 Wohneinheiten gibt es eine Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Bei einem Verstoss drohen Bussgelder bis 15.000 Euro.
Für Nichtwohngebäude wird der Ausweis ab 01.Juli.2009 zur Pflicht. Der Ausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Energieausweis für Bestandsgebäude wird Pflicht
01.07.2008
Der Energieausweis wird ab dem 01. Juli 2008 für Bestandsgebäude zur Pflicht.und ist bei Verkauf/Vermietung auf Anfrage vorzulegen.Während einer Übergangsfrist bis zum 01.10.2008 gilt noch freie Wahl für alle, d.h.zwischen dem günstigeren Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis. Danach ist für Wohngebäude bis zu 4 Wohnungen und Baujahr bis 1965, sowie Baujahr zwischen 1966 bis 1977 der Bedarfsausweis ab dem 01.01.2009 zwingend vorgeschrieben. Bei Gebäuden (bis max. 4 Wohnungen) ab Baujahr 1978 besteht ab dem 01.01.2009 die Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweistypen. Bei Wohngebäuden ab 5 Wohnungen gilt dies ebenfalls. Die Ausfertigung eines Bedarfsausweises ist deutlich aufwendiger.
Baden-Württemberg beschließt Öko-Pflicht für Wohngebäude
01.01.2008
Nach dem neuen Gesetz (Erneuerbare-Wärme-Gesetz) muss die Wärmeversorgung bei Neubauten, für die ab 01.April 2008 die Bauunterlagen erstmalig eingereicht werden, zu mindestens 20 Prozent über erneuerbare Energien wie Sonnenenergie,Erdwärme und Wärmepumpen oder Biomasse gedeckt werden. Für den Gebäudebestand wird ab 2010 ein Anteil regenerativer Energien von zehn Prozent vorgeschrieben, der immer dann erfüllt werden muss, wenn es zum Austausch der Heizungsanlage kommt. Den ausführlcihen Gesetzestext finden Sie in der Rubrik "Downloads".
Energiepass-Aussteller
01.11.2005
Eintragung als registrierter Energiepass-Aussteller im Rahmen der Markteinführungskampagne 2005 bei der Deutschen Energie Agentur (dena).
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